Verkehrspsychologie

 

Als langjährig tätige Verkehrspsychologin haben ich mir umfangreiche und äußerst differenzierte Erfahrungen angeeignet, um Menschen darin zu unterstützen eine angeordnete MPU erfolgreich zu bestehen, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen oder zu behalten. Ziel der gemeinsamen Bearbeitung ist , durch aktive Problembearbeitung und -analyse, nicht nur eine positive Begutachtung zu erreichen. Ein ganz wesentlicher Bestandteil ist ebenfalls, die Entwicklung langfristiger und individueller Lösungen und Lösungswege um zukünftig die Sicherheit zu erlangen, rechtzeitig bewusst Gefahrenquelle zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können.

MPU – Medizinisch Psychologische Untersuchung

„Es ist durchaus möglich, eine verlorene Fahrerlaubnis wiederzubekommen oder sie erst gar nicht zu verlieren, wenn man weiß, was zu tun ist“.

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis versagt wird, der Führerschein entzogen oder dieses angekündigt wurde, oder sie die Befürchtung haben, eine MPU machen zu müssen lassen Sie sich so früh wie möglich beraten. Viele Menschen wissen nicht welche Fragen zu welchen Themen auf sie zukommen werden. Es gibt viele Erfahrungsberichte zur MPU von Betroffenen, diese sind aber nicht immer hilfreich und möglicherweise auch irreführend.
Ein sinnvoller Weg liegt darin, ein Vorgespräch zu führen um Ihre individuelle Situation und alle offenen Fragen zu besprechen. Dabei wird geklärt, ob ggf. ein Abstinenznachweis und dessen Dauer erforderlich ist. Wann Sie welche konkreten Schritte umsetzen sollten.
Was in Ihrem persönlichen Fall an Fragen auf Sie zukommen wird. Ebenso wird geklärt, mit welchen finanziellen und zeitlichen Aufwand man rechnen sollte. Durch eine umfängliche Beratung sollten vorhandene Verunsicherungen und Unklarheiten reduziert werden.
Nachdem Sie die Maßnahme beendet haben kann dann eine Simulation des Begutachtungsgespräches – wie bei einer Generalprobe – durchgeführt werden. Dadurch können Sie sich selbst zusätzliche Sicherheit verschaffen, wie gut Sie in der späteren realen MPU Ihre Erkenntnisse widergeben können.

Sperrfristverkürzung / Fahrverbot abwenden

In Absprache mit ihrem Rechtsanwalt kann eine ca. 4-6 stündige Beratungsmaßnahme zur Abwendung eines drohenden Fahrverbotes oder zur Reduzierung der Sperrfrist führen. Das Erkennen der Ursachen und die daraus resultierenden neu entwickelten vorbeugenden Strategien sollen dazu dienen zukünftiges Verkehrsverhalten deliktfrei gestaltet zu können. Dieses kann die positive Einschätzung des Gerichts, hinsichtlich Ihres veränderten Fahrverhaltens und Ihrer positiven Einstellung gegenüber Vorschriften und Gesetzen, zu Ihren Gunsten bestärken.

Punktabbau durch das sogenannte Fahreignungsseminar FES

Das Seminar kann bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) zum Abzug eines Punktes führen. Es besteht aus zwei Teilen. Der verkehrspädagogische Teil wird in einer Fahrschule absolviert und kann sowohl in Einzel- als auch Gruppengesprächen stattfinden. Dort finden zwei Gespräche statt in einem Mindestabstand von einer Woche.

Der verkehrspsychologischen Teil wird von amtlich zugelassenen VerkehrspsychologInnen durchgeführt. Die Gespräche finden in zwei Einzelgesprächen mit einer jeweiligen Dauer von 75 Minuten statt. Die Termine müssen einen Mindestabstand von drei Wochen einhalten. Inhalt der Gespräche ist auch hier, wie bei der Sperrfristverkürzung, das Erkennen der Ursachen der Delikte und die daraus resultierenden neu entwickelten vorbeugenden Strategien.
Diese sollen dazu dienen zukünftiges Verkehrsverhalten deliktfrei gespalten zu können.

Termine sind kurzfristig, auch zu späteren Tageszeiten möglich. Die Gespräche finden in der Regel in Form von Einzelgesprächen statt.